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Gratis-Apps: NRW will Warnhinweis für die Datennutzung

Wer sich eine kostenlose App herunterlädt, zahlt den Download womöglich mit seinen Daten und weiß es nicht. Dagegen will das Bundesland Nordrhein-Westfalen jetzt gerichtlich vorgehen. NRW will eine Preisschild einführen, welches auf die Nutzung der Daten hinweist.

Umsonst ist bekanntlich nur der Tod und der kostet das Leben. So sieht es auch in der Welt der Apps aus. Jeder von uns hat sich schon Apps auf sein Smartphone geladen, die vermeintlich kostenlos war. Die versteckten Kosten bei solchen Dienstleistungen sind die Daten des Nutzers. Unklar ist immer, welche Daten erhoben werden und was mit diesen dann geschieht.

Dagegen will das Bundesland NRW jetzt gerichtlich vorgehen. Den Vorschlag von Minister Peter Biesenbach (CDU), das Bürgeliche Gesetzbuch (BGB) zu ändern, bestätigte das Justizministerium von NRW. Demnach sollen die Anbieter dazu verpflichtet werden, an zentraler Stelle ein deutliches Hinweisschild zu platzieren, wodurch der Verbraucher vor dem Download weiß, was mit seinen Daten geschieht. Per Klick soll der User dann sein Einverständnis geben.

 

Gesetzentwurf wird kommen

Noch ist der Gesetzentwurf noch nicht fertig. Jedoch befinde sich Biesenbach im Austausch mit seinen Kollegen aus Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. Angedacht ist eine bundesweite Initiative.

Die Apps verwenden als Bezahlung die Daten der User, ohne diesen genau klar zu machen, was mit den Daten passiere. Dabei geht es nicht nur um die Stammdaten, wie Namen, Geschlecht, Adresse, usw., sondern vor allem um die in der App über die Gewohnheiten gewonnen Daten. So zum Beispiel zeichnen einige Apps den Schlafrhythmus auf. Was aber macht der Betreiber der App mit den Daten? Das wissen die wenigsten Nutzer. Hier setzt der Gesetzentwurf an. In Zukunft soll das prominent vor dem Download angegeben werden müssen. Wer sich für diese App entscheidet, muss dann auch bewusst sein Einverständnis für den Umgang mit den Daten geben.

 

Wer liest schon das Kleingedruckte?

Angaben dazu findet man schon, wenn man lange sucht. Im Kleingedruckten finden sich Hinweise, was mit den Daten geschieht – allerdings sehr verklausuliert. Das soll sich nun ändern. Dem Nutzer ist kaum zuzumuten, dass er mehrere Seiten in kleinster Schrift vor jedem Download durchlesen muss. Und mal ehrlich, wer würde das schon machen?! Daher setzt sich Biesenbach für ein Warnschild vor dem Download ein.

Quellen:
heise.de
wdr.de

 

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